Lehman-Zertifikate – Anleger erhält vollen Schadenersatz!

Von Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus F. Bröker, Göttingen

Soeben hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 07.04.2009 (Aktenzeichen 2-19 O 211/08) einem Anleger vollen Schadenersatz in Höhe von 50.000 € zugesprochen, den er mit Lehman-Zertifikaten erlitten hatte. Konkret handelte es sich um ein „Alpha Express“ Zertifikat der Lehman Brothers Treasury B.V., also der niederländischen Lehman-Briefkastenfirma, die als Emittentin auftrat. Das Zertifikate hatte die ISIN DE000A0LJV62.

Das Gericht entschied, das dem Anleger, der dieses Zertifikat am 15.01.2007 aufgrund telefonischer Empfehlung seines Anlageberaters als kurzfristige Anlage gekauft hatte, umfassend Schadenersatz aus § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB zustehe, da der Anleger fehlerhaft beraten worden sei. Das Gericht nahm einen Beratungsvertrag an und stufte die Aussage des Anlageberaters, das Zertifikate werde bereits am ersten Beobachtungstag nahezu sicher zu Gewinnausschüttungen führen, als fehlerhafte Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Anlage ein. Für eine solch krasse Fehleinschätzung sei das beklagte Wertpapierdienstleistungsunternehmen verantwortlich und hafte daher auf Schadenersatz.

 

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