Lehman-Zertifikate – Aus für geschädigte Anleger oder nur Verschnaufpause?

Artikel in der WIWO vom 13.05.2009

Anmerkung zum Verfahren in Sachen Lehman Zertifikate vor dem Hamburger Landgericht:

Die HaSpa hat in diesem Verfahren eingeräumt, 3,8 % Provision zuzüglich 1 % Ausgabeaufschlag, also insgesamt 4,8 % Provision, für den Verkauf von Lehman-Zertifikaten erhalten zu haben. Ob allein dies für eine Haftung der HaSpa ausreicht, scheint das Gericht anzuzweifeln. Unabhängig davon bleibt aber in jedem Fall die Argumentation hinsichtlich eines möglichen Beratunsgverschuldens durch nicht ausreichende Aufklärung bezüglich des Emittentenrisikos, der Rechtsnatur der Zertifikate generell und speziell der Lehman-Zertifikate, der Geeignetheit dieses speziellen Zertifikates für diesen speziellen Anleger, der wohl fehlende Hinweis auf die mangelnde Einlagensicherung hinsichtlich der Zertifikate und vor allem die fehlende Besicherung.
 
Es scheint völlig aus den Augen verloren zu werden, das in den Produktflyern als Emittentin stets eine Lehman-Briefkastenfirma auftaucht, direkt unter der Emittentin dann ein Rating genannt wird. Dies muss der Anleger so verstehen, als ob die Emittentin geratet wurde. Das war aber nie der Fall! Gerated wurde nur die Lehman Holding, die war aber nicht die Emittentin! In den Produktflyern ist dann unter dem Rating der Garantiegeber, die Lehman-Holding, angegeben. Der Anleger muss dies so verstehen, als wäre ihm, dem Anleger gegenüber, seitens der Lehman Holding die Rückzahlung seines Geldes garantiert. Das war aber nicht der Fall. Die Lehman Holding, an die auch das mit dem Verkauf der Zertifikate eingenommene Geld letztlich floss, hat nur gegenüber der Emittentin eine Garantie abgegeben, nicht aber gegenüber dem Anleger. Wurde all dies dem Anleger gegenüber anders dargestellt, so ist in jedem Fall auch unter diesem Aspekt eine Haftung der vertreibenden Bank, hier der HaSpa, zu prüfen.
 
Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus F. Bröker, Göttingen
 
 

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