Lehman-Zertifikate – Aus
für geschädigte Anleger oder nur Verschnaufpause?
Artikel in der WIWO vom 13.05.2009
Anmerkung zum Verfahren in
Sachen Lehman Zertifikate vor dem Hamburger Landgericht:
Die HaSpa hat in diesem Verfahren eingeräumt, 3,8 %
Provision zuzüglich 1 % Ausgabeaufschlag, also insgesamt 4,8 %
Provision, für den Verkauf von Lehman-Zertifikaten erhalten zu haben.
Ob allein dies für eine Haftung der HaSpa ausreicht, scheint das
Gericht anzuzweifeln. Unabhängig davon bleibt aber in jedem Fall die
Argumentation hinsichtlich eines möglichen Beratunsgverschuldens durch
nicht ausreichende Aufklärung bezüglich des Emittentenrisikos, der
Rechtsnatur der Zertifikate generell und speziell der
Lehman-Zertifikate, der Geeignetheit dieses speziellen Zertifikates für
diesen speziellen Anleger, der wohl fehlende Hinweis auf die mangelnde
Einlagensicherung hinsichtlich der Zertifikate und vor allem die
fehlende Besicherung.
Es scheint völlig aus den Augen verloren zu werden, das in
den Produktflyern als Emittentin stets eine Lehman-Briefkastenfirma
auftaucht, direkt unter der Emittentin dann ein Rating genannt wird.
Dies muss der Anleger so verstehen, als ob die Emittentin geratet
wurde. Das war aber nie der Fall! Gerated wurde nur die Lehman Holding,
die war aber nicht die Emittentin! In den Produktflyern ist dann unter
dem Rating der Garantiegeber, die Lehman-Holding, angegeben. Der
Anleger muss dies so verstehen, als wäre ihm, dem Anleger gegenüber,
seitens der Lehman Holding die Rückzahlung seines Geldes garantiert.
Das war aber nicht der Fall. Die Lehman Holding, an die auch das mit
dem Verkauf der Zertifikate eingenommene Geld letztlich floss, hat nur
gegenüber der Emittentin eine Garantie abgegeben, nicht aber gegenüber
dem Anleger. Wurde all dies dem Anleger gegenüber anders dargestellt,
so ist in jedem Fall auch unter diesem Aspekt eine Haftung der
vertreibenden Bank, hier der HaSpa, zu prüfen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus F. Bröker, Göttingen
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