In Sachen N1 Fonds habe ich
mittlerweile Kenntnis davon erlangt, dass
offensichtlich in einigen Fällen bereits Vergleichsangebote
vermittelnder
Banken vorgelegt wurden bzw. mit geschädigten Anlegern diskutiert
worden sind.
Nach
Auffassung mehrerer, mit der Angelegenheit bereits
intensiv beschäftigter Anwaltskanzleien, mit denen mein Gutachterbüro
in
ständigem Kontakt steht, ist dies natürlich dem Grunde nach erfreulich
denn es zeigt, dass wohl offenbar Fehler im Rahmen der Vermittlung
zumindest
nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen werden- ansonsten würden wohl
kaum
die Vergleiche diskutiert.
Allerdings ist nach Auffassung
aller Anwälte zunächst einmal Vorsicht
geboten, was die angebotene Höhe der Vergleichssummen angeht, denn hier
wird
oft in Anbetracht der jeweiligen Schadenshöhe schlechterdings zu wenig
geboten
und Vergleiche beenden eben auch in der Regel eine Sache endgültig.
Die Anwälte sehen zudem gute
rechtliche Anhaltspunkte für die
gerichtliche Durchsetzung der Haftung der vermittelnden Banken unter
dem
Gesichtspunkt der so genannten Berater- oder Vermittlerhaftung. Hier
sollten
nach Auskunft der Anwälte voreilige, verbindliche
Vereinbarungen vermieden
werden. Sicherlich ist es sinnvoll hier Chancen und Risiken
mit einem
auf das Anlage- und Bankenrecht spezialisiertem Anwalt zu erörtern, der
Ihre
Interessen ggfs. mit der notwendigen Kompetenz gegenüber den
vermittelnden
Banken und/oder sonstigen Verantwortlichen vertreten kann.
Da ich als Sachverständiger keine
Rechtsauskünfte geben
darf, empfehle ich bei Interesse bezüglich der Rechtslage den
koordinierenden Rechtsanwalt direkt zu kontaktieren.
Auf Anfrage stelle ich auch gerne einen
entsprechenden Kontakt her.